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Praxisfall #1: Auslands-Firma im Niedrigsteuerland – nur 1% Steuern zahlen? Christoph Juhn

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Praxisfall #1: Auslands-Firma im Niedrigsteuerland – nur 1% Steuern zahlen? Christoph Juhn

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Unsere Blogbeiträge zur Firmengründung im Ausland:
► Beste Steuerberater für Internationales Steuerrecht:
► Hinzurechnungsbesteuerung:
► Quellensteuer:
► Lizenzschranke:
► Sitzverlegung/Wegzug der GmbH:

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Im ersten Video unserer neuen Reihe der Praxisfälle erzählt Christoph Juhn uns von seiner Praxiserfahrung, wie er zusammen mit einem Mandanten eine Firma im Ausland gegründet hat und über das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen in der Rechtsform einer Personengesellschaft weltweit die Steuerzahllast auf nur 1% reduzieren konnte. Durch den Antrag auf verbindliche Auskunft wurde dies beim Finanzamt kontrolliert und bestätigt. Dieses Unternehmenskonstrukt existiert bereits seit 5 Jahren und wird immer noch vom Finanzamt anerkannt.

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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
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